Rechtsprechung
OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
FamGKG § 24 Nr. 1; FamFG § 116 Abs. 3 S. 1, 2
Entscheidungsschuldnerhaftung; Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung; Kostenhaftung des Entscheidungsschuldners gemäß § 24 Nr. 1 FamGKG nicht vor Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Entscheidungsschuldnerhaftung; Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung; Kostenhaftung des Entscheidungsschuldners gemäß § 24 Nr. 1 FamGKG nicht vor Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Kostenrechnung für die erste Instanz trotz Vergleich in der Beschwerdeinstanz
Verfahrensgang
- AG Neustadt am Rübenberge, 15.11.2023 - 31 F 252/20
- OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 276
- MDR 2024, 258
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 08.10.2019 - 2 WF 184/19
Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen nachfolgend ergänzten …
Auszug aus OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23
Damit kann aber - unter Berücksichtigung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze - nur eine Entscheidung gemeint sein, die dem Beteiligten gegenüber wirksam geworden ist, dem die Kosten auferlegt worden sind (so auch KG Berlin NJW-RR 2000, 1239 zu der früheren entsprechenden Vorschrift zur Entscheidungsschuldnerhaftung im GKG; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2020, 1213 : kein Kostenfestsetzungsbeschluss vor Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung). - OLG Brandenburg, 26.01.2011 - 9 WF 9/11
Kostentragung in Ehesachen bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und …
Auszug aus OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23
Mit der vergleichsweise getroffenen Regelung in zweiter Instanz ist nicht nur die Rechtskraft, sondern auch die sofortige Wirksamkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zivilprozessual außer Kraft gesetzt worden (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2011 zum Az. 9 WF 9/11 , juris, Rn 9). - KG, 21.12.1999 - 1 W 1578/99
Voraussetzung der Inanspruchnahme einer Person als Gerichtskostenschuldner im …
Auszug aus OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23
Damit kann aber - unter Berücksichtigung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze - nur eine Entscheidung gemeint sein, die dem Beteiligten gegenüber wirksam geworden ist, dem die Kosten auferlegt worden sind (so auch KG Berlin NJW-RR 2000, 1239 zu der früheren entsprechenden Vorschrift zur Entscheidungsschuldnerhaftung im GKG; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2020, 1213 : kein Kostenfestsetzungsbeschluss vor Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung).