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   OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23   

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https://dejure.org/2023,37658
OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23 (https://dejure.org/2023,37658)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2023 - 12 WF 184/23 (https://dejure.org/2023,37658)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2023 - 12 WF 184/23 (https://dejure.org/2023,37658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FamGKG § 24 Nr. 1; FamFG § 116 Abs. 3 S. 1, 2
    Entscheidungsschuldnerhaftung; Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung; Kostenhaftung des Entscheidungsschuldners gemäß § 24 Nr. 1 FamGKG nicht vor Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 24 Nr. 1 ; FamFG § 116 Abs. 3 S. 1, 2
    Entscheidungsschuldnerhaftung; Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung; Kostenhaftung des Entscheidungsschuldners gemäß § 24 Nr. 1 FamGKG nicht vor Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 24 Nr. 1 ; FamFG § 116 Abs. 3 S. 1, 2
    Entscheidungsschuldnerhaftung; Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung; Kostenhaftung des Entscheidungsschuldners gemäß § 24 Nr. 1 FamGKG nicht vor Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kostenrechnung für die erste Instanz trotz Vergleich in der Beschwerdeinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 276
  • MDR 2024, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 08.10.2019 - 2 WF 184/19

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen nachfolgend ergänzten

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23
    Damit kann aber - unter Berücksichtigung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze - nur eine Entscheidung gemeint sein, die dem Beteiligten gegenüber wirksam geworden ist, dem die Kosten auferlegt worden sind (so auch KG Berlin NJW-RR 2000, 1239 zu der früheren entsprechenden Vorschrift zur Entscheidungsschuldnerhaftung im GKG; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2020, 1213 : kein Kostenfestsetzungsbeschluss vor Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2011 - 9 WF 9/11

    Kostentragung in Ehesachen bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23
    Mit der vergleichsweise getroffenen Regelung in zweiter Instanz ist nicht nur die Rechtskraft, sondern auch die sofortige Wirksamkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zivilprozessual außer Kraft gesetzt worden (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2011 zum Az. 9 WF 9/11 , juris, Rn 9).
  • KG, 21.12.1999 - 1 W 1578/99

    Voraussetzung der Inanspruchnahme einer Person als Gerichtskostenschuldner im

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23
    Damit kann aber - unter Berücksichtigung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze - nur eine Entscheidung gemeint sein, die dem Beteiligten gegenüber wirksam geworden ist, dem die Kosten auferlegt worden sind (so auch KG Berlin NJW-RR 2000, 1239 zu der früheren entsprechenden Vorschrift zur Entscheidungsschuldnerhaftung im GKG; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2020, 1213 : kein Kostenfestsetzungsbeschluss vor Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung).
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